Die Vorratsdatenspeicherung
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht unter anderem vor, im Zuge der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung, Daten auf Vorrat unbegrenzt speichern zu dürfen. Zusätzlich zu klassischen Kommunikationsmedien, wie Telefon und Fax, soll dieses Vorhaben auch alle Aktivitäten der User im Internet umfassen. Der Sinn sollte darin liegen, dass im Bedarfsfall, also nach Straftaten, genügend Daten zur Verfügung stehen, die unmittelbar verwendet und ausgewertet werden können.
Die aktuellen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung besagen, dass alle Daten, die nicht zur unmittelbaren Abrechnung erforderlich sind, nicht gespeichert werden dürfen. Vor allem im Internet sind die meisten Daten, vor allem IP-Adressen, von dieser Regelung betroffen und derzeit nach Ablauf der jeweiligen Internetaktivität sofort wieder zu löschen.
Sollte eine allgemeine Speicherpflicht per Gesetz eingeführt werden, wären alle Akteure im Internet zum Handeln gezwungen. Webhosting-Anbieter müssten speichern, wer ihre Seiten besucht, Access-Provider müssten genau festhalten, wann welche Inhalte von wem abgerufen werden. Zusätzlich zur Telekommunikationsüberwachung entstünde ein lückenloses Internetverzeichnis, in dem alle Daten der Internetnutzer erfasst sind. Wofür interessieren sich die Bürger? Was wird online eingekauft, mit wem kommuniziert, welche Kommunikationsmedien bevorzugt, usw. Bei Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung würden die derzeitigen datenschutzrechtlichen Regelungen vollständig ausgehebelt. Es entstünde ein Überwachungsstatus, der nicht mehr viel mit Demokratie zu tun hat.
Selbst wenn sich die deutschen Datenschützer letztendlich doch noch durchsetzen sollten, droht seitens der EU eine Verankerung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung und entsprechenden Anpassung der Vorgaben zur Telekommunikationsüberwachung. Noch ist nichts endgültig entschieden und der Widerstand der Datenschützer ungebrochen.
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