Sprachaustauschdschungel Telekommunikationsanlagen
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden heutzutage Telefonanlagen als Telekommunikationsanlagen bezeichnet. Dabei umfasst der Begriff Telekommunikationsanlagen alle technischen Systeme oder technische Einrichtungen, die als Nachrichten zu identifizierbare optische oder elektromagnetische Signale empfangen, senden, vermitteln, übertragen, kontrollieren oder steuern können. So steht es im § 3 Nr. 23 Telekommunikationsgesetz.
War früher die Aufgabe von Telekommunikationsanlagen das reine Übermitteln von Sprache, so hat sich dieses schon längst gewandelt und erweitert. Heute ist zwar immer noch, wie bei reinen Telefonanlagen, das Übermitteln von Sprache der Hauptpunkt, aber moderne Systeme dienen nicht mehr nur ausschließlich dazu, den Dienst “Sprache” zur Verfügung zu stellen, sondern man kann mit diesen modernen Kommunikationsanlagen auch Daten und Videos austauschen. Aus diesem Grund sind moderne Kommunikationsanlagen für Betriebe, die auf die Zukunft setzen und moderne Kommunikationslösungen bevorzugen, unverzichtbar.
Da das Angebot von Kommunikationsanlagen seit der Abschaffung der Prüfung durch das Fernmeldetechnische Zentralamt, anfangs der 90er Jahre und der damit verbundenen Kostenverringerung für die Hersteller, immer breitgefächerter wird, findet man sich heute in dem Dschungel der angebotenen Telekommunikationsanlagen kaum mehr zurecht. Wer sich heute eine Telekommunikationsanlage anschaffen will, sollte vorher genau überlegen, für welchen Zweck er diese einsetzen will. Sind diese Fragen alle geklärt, dann holt man sich am besten Rat bei einem Fachmann und lässt sich von diesem auch die Vorteile und Bedienungsfreundlichkeiten der Telekommunikationsanlagen erklären.
Bei der Anschaffung einer Telekommunikationsanlage sollte man immer darauf bedacht sein, dass jeder Teilnehmer, der diese Anlage benutzen will oder muss, diese auch ohne einen extra Lehrgang zur Bedienung von Telekommunikationsanlagen, benutzen kann und sich in dem System schnell zurechtfinden kann.
Das deutsche Telekommunikationsgesetz
Zweck des Telekommunikationsgesetzes ist die Regulation den Wettbewerb innerhalb des Gebiets der Telekommunikation zu fördern und dafür zu sorgen, dass ausreichend Dienstleistungen geboten werden. Das deutsche Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass das Erbringen von Leistungen der Telekommunikation frei, aber anmeldepflichtig ist. Die Regulation des Markts wird durch den Bund vorgenommen. Ziele der Regulierung sind folgende: das Wahren der Nutzer- und Konsumenteninteressen und das Wahren des Fernmeldegeheimnisses, das Sicherstellen eines fähigen Wettbewerbs, die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten flächenmäßig abzudecken, störungsfreie Nutzung von Telekommunikationsdiensten zu sichern,…
Im §6 Telekommunikationsgesetz wird geregelt, dass, wer gewerblich telekommunikationsgesetzlich relevante Netze betreibt, die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden seiner Aktivität ohne Säumnis der Bundesnetzagentur melden muss. Die Erklärung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Genehmigung zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten ist laut Telekommunikationsgesetz nicht nötig. Das unerlaubte Abhören von Nachrichten per Telekommunikationsweg wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Ebenso steht das unerlaubte Besitzen, Herstellen oder Vertreiben von Sendeanlagen unter Strafe. §17 Telekommunikationsgesetz regelt die Vertraulichkeit von Informationen: Infos, die von Netzbetreibern im Zuge von Verhandlungen über Zugang oder Zusammenschaltungen eingeholt wurden, dürfen nicht an Betriebsfremde oder Dritte weitergeleitet werden.Das Wegerecht innerhalb des Telekommunikationsgesetzes regelt Pflichten und Rechte zur Grundstücksnutzung zum Unterbringen von Telekommunikationslinien.
Aufgrund des Vorrangs der Anwendung von EU-Gemeinschaftsrecht sind die Staatsgewalten verpflichtet, strikt zu überprüfen, ob die angewandten Normen des Telekommunikationsgesetz auch mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmen.
Karrierejet Telekommunikationstechniker
Als Telekommunikationstechniker stehen Sie heute in vielen Firmen ganz oben auf der Wunschliste der gesuchten Mitarbeiter, denn für viele Unternehmen ist die Telekommunikation der Garant für schnellere und kostengünstigere Gestaltung der geschäftlichen Abläufe und somit ein Erfolgsschlüssel.
Als Telekommunikationstechniker planen Sie die für den Betrieb erforderlichen Telekommunikationsanlagen wie Telefonanlagen, PC-Netzwerke, UMTS, Voice over IP und andere. Sie richten die erforderlichen Anlagen nach Planung ein und vernetzen diese untereinander. Nach der Einrichtung der Netze werden diese von dem Telekommunikationstechniker gewartet und auf dem neuesten Stand, sei es technischer Stand wie Hardware oder Software, gehalten.
Eine Firma, die auf dem heutigen Markt bestehen will, braucht unbedingt eine reibungslos funktionierende sowohl innerbetriebliche wie auch nach außen ebenso reibungslos funktionierende Informationsinfrastruktur. Daher brauchen diese Unternehmen dringend Fachleute, eben Telekommunikationstechniker, die im Telekommunikationsmarkt, der sehr umfangreich ist, den Überblick haben. Fachleute, die die auf dem Markt angebotenen Produkte kennen und den Nutzen für den betrieblichen Einsatz erkennen und nutzen können. Ebenso wichtig ist, dass der Telekommunikationstechniker das aktuelle Wissen besitzt, um in einem Betrieb die erforderlichen Telekommunikationsanlagen einzurichten und zu warten.
Als Telekommunikationstechniker sollte man Telefon, PC, Anrufbeantworter und Fax zu einer vollständigen, funktionalen und gut funktionierenden Einheit verbinden können. Außerdem sollten Sie, falls benötigt, PCs und lokale Netzwerke, sogenannte LANs, über ISDN, Modem oder Telekommunikationsanlagen an WANs (Funknetze) koppeln können. Eine weitere Aufgabe als Telekommunikationstechniker ist, zu bewerten, ob der Einsatz von Mobilfunkanwendungen für den Betrieb von Nutzen ist.
Als Telekommunikationstechniker, der sich in all diesen Belangen auskennt, werden Sie von den Unternehmen stark beworben und können sich den Betrieb aussuchen.
Die Vorratsdatenspeicherung
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht unter anderem vor, im Zuge der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung, Daten auf Vorrat unbegrenzt speichern zu dürfen. Zusätzlich zu klassischen Kommunikationsmedien, wie Telefon und Fax, soll dieses Vorhaben auch alle Aktivitäten der User im Internet umfassen. Der Sinn sollte darin liegen, dass im Bedarfsfall, also nach Straftaten, genügend Daten zur Verfügung stehen, die unmittelbar verwendet und ausgewertet werden können.
Die aktuellen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung besagen, dass alle Daten, die nicht zur unmittelbaren Abrechnung erforderlich sind, nicht gespeichert werden dürfen. Vor allem im Internet sind die meisten Daten, vor allem IP-Adressen, von dieser Regelung betroffen und derzeit nach Ablauf der jeweiligen Internetaktivität sofort wieder zu löschen.
Sollte eine allgemeine Speicherpflicht per Gesetz eingeführt werden, wären alle Akteure im Internet zum Handeln gezwungen. Webhosting-Anbieter müssten speichern, wer ihre Seiten besucht, Access-Provider müssten genau festhalten, wann welche Inhalte von wem abgerufen werden. Zusätzlich zur Telekommunikationsüberwachung entstünde ein lückenloses Internetverzeichnis, in dem alle Daten der Internetnutzer erfasst sind. Wofür interessieren sich die Bürger? Was wird online eingekauft, mit wem kommuniziert, welche Kommunikationsmedien bevorzugt, usw. Bei Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung würden die derzeitigen datenschutzrechtlichen Regelungen vollständig ausgehebelt. Es entstünde ein Überwachungsstatus, der nicht mehr viel mit Demokratie zu tun hat.
Selbst wenn sich die deutschen Datenschützer letztendlich doch noch durchsetzen sollten, droht seitens der EU eine Verankerung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung und entsprechenden Anpassung der Vorgaben zur Telekommunikationsüberwachung. Noch ist nichts endgültig entschieden und der Widerstand der Datenschützer ungebrochen.